Rechtsprechung
LSG Thüringen, 03.08.2006 - L 8 AY 493/06 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsgewährung aufgrund einstweiliger Anordnung; Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Meiningen, 11.05.2006 - S 18 AY 455/06
- LSG Thüringen, 03.08.2006 - L 8 AY 493/06 ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Thüringen, 03.08.2006 - L 8 AY 493/06
Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NJW 2003, 1236; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - veröffentlicht in JURIS). - BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Thüringen, 03.08.2006 - L 8 AY 493/06
Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NJW 2003, 1236; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - veröffentlicht in JURIS). - BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97
Asylrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1 , 3 , 6 , 9 AsylbLG
Auszug aus LSG Thüringen, 03.08.2006 - L 8 AY 493/06
Der Umstand, dass die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG geringer ausfallen als vergleichbare Leistungen nach dem SGB XII, rechtfertigt auch nicht die Annahme, der Gesetzgeber gewährleiste mit den Leistungen nach dem AsylbLG nicht das verfassungsrechtlich Gebotene (vgl. zum BSHG: BVerwG, Beschluss v. 29. September 1998, Az.: 5 B 82/97).
- LSG Sachsen, 19.01.2011 - L 7 AY 6/09
Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Kürzung bei missbräuchlicher …
Abgesehen davon, dass der erkennende Senat die verfassungsrechtlichen Bedenken insoweit nicht teilt (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 04.01.2011 - L 7 SO 28/10 B ER - noch nicht veröffentlicht, a.E.; auch ThürLSG, Beschluss vom 03.08.2006 - L 8 AY 493/06 ER), sind höhere Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zu gewähren, weil die gesetzlichen Voraussetzungen aus den o.g. Gründen nicht glaubhaft gemacht wurden und die entsprechenden Vorschriften nach wie vor geltendes Recht sind (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 27.09.2010 - L 20 AY 79/10 B ER, RdNr. 5f). - LSG Sachsen, 28.06.2011 - L 7 AY 8/10 Abgesehen davon, dass der erkennende Senat die verfassungsrechtlichen Bedenken insoweit nicht vollständig teilt (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 04.01.2011 - L 7 SO 28/10 B ER - RdNr. 31; auch ThürLSG, Beschluss vom 03.08.2006 - L 8 AY 493/06 ER), sind höhere Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zu gewähren, weil die gesetzlichen Voraussetzungen aus den o.g. Gründen nicht glaubhaft gemacht wurden und die entsprechenden Vorschriften nach wie vor geltendes Recht sind (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 10.01.2011 - L 20 AY 178/10 B ER, RdNr. 12).